DFL mit überarbeitetem Sicherheitskonzept - Einbindung von Faninitiativen geplant
geschrieben von Redaktion in Deutschland
Die Deutsche Fußball Liga hat laut SID am gestrigen Mittwoch ein überarbeitetes Konzeptpapier an die Vereine der 1. und 2. Bundesliga geschickt. Darin sollen Vollkontrollen keine Rolle mehr spielen. Zusätzlich wurde der Dialog der Vereine mit organisierten Fan-Vertretern verbindlich aufgenommen. Die Vereine haben nun bis zum 22. November Zeit sich dazu zu äußeren.
Spieltermine für Achtelfinale stehen fest
geschrieben von Redaktion in Deutschland
Der DFB hat heute die genauen Spieltermine für das DFB Pokal Achtelfinale am 18./19. Dezember mitgeteilt. Somit steht auch fest, welche Spiele im FreeTV gezeigt werden. Die ARD als Sender überträgt das Spiel von Bayern in Augsburg und Hannover in Dortmund. Alle weiteren Partien sendet der Bezahlsender Sky.
Termine für das DFB-Pokal Achtelfinale
Dienstag, 18. Dezember
19 Uhr:
FC Schalke 04 - FSV Mainz 05
Karlsruher SC - SC Freiburg
20.30 Uhr:
Kickers Offenbach - Fortuna Düsseldorf
FC Augsburg - Bayern München
Mittwoch, 19. Dezember
19 Uhr:
VfL Wolfsburg - Bayer Leverkusen
VfL Bochum - 1860 München
20.30 Uhr:
VfB Stuttgart - 1. FC Köln
Borussia Dortmund - Hannover 96
FC Millwall verhängt Stadionverbot gegen einen 13-Jährigen
geschrieben von Daniel Mertens in Europa
Weil er mit Marvin Sordell einen dunkelhäutigen Fußballer der Bolton Wanderers rassistisch beleidigt haben soll, hat der englische Zweitligist FC Millwall einen 13-Jährigen mit einem Stadionverbot belegt.
Zugleich bot der Verein dem Fan jedoch auch einen Platz in einem Bildungsprogramm an, um ihm die Gefahren von Intoleranz und Rassismus zu veranschaulichen. Mittlerweile hat der Heranwachsende den englischen Angreifer in einem Brief um Entschuldigung gebeten.
Zagreb-Fans wird Einreise nach Frankreich zur Champions League verweigert
geschrieben von Redaktion in Europa
Drastische Maßnahme gegen die Fans von Dinamo Zagreb: Dem Gastspiel ihrer Mannschaft am heutigen Abend in Paris werden sie nicht beiwohnen können. Das französische Innenministerium hat ein Einreiseverbot gegen die Kroaten erlassen.
Als Grund für diesen radikalen Schritt wird die Angst vor Ausschreitungen genannt. So sind nicht nur die Pariser selbst für ihre teilweise aggressiven Fangruppierungen bekannt, die sich sogar untereinander spinnefeind sind; auch die Gäste weisen einige Sympathisanten auf, die in Deutschland zweifellos in die Kategorie C einsortiert würden.
Im Vorfeld wurde bekannt, dass sich Mitglieder der Zagreber „Bad Blue Boys“ angeblich mit Karten für das Spiel eingedeckt hätten. Daher herrschte fortan die Angst, dass dies lediglich ein Vorwand sein könnte, um sich vor Ort mit den PSG-Hooligans zu prügeln.
Aus diesem Grund hatte die Pariser Polizei bereits am Freitag erklärt, dass kroatischen Fans der Zutritt zum Prinzenpark verweigert würde. Das Innenministerium reagierte mit einem kompletten Einreiseverbot.
Aus Angst vor Ausschreitungen untersagten die kroatischen Behörden bereits vor zwei Wochen im Vorfeld des Hinspiels in Zagreb (0:2) rund 80 PSG-Fans die Weiterreise an der Landesgrenze.
Am gestrigen Abend kam es schon zu ersten Ausschreitungen zwischen kroatischen und französischen Anhängern.
Bielefelder Hooligan vor Gericht
geschrieben von Redaktion in Allgemein
News aus dem Gerichtssaal - Teil III: Diesmal mit deutlich ernstem Hintergrund. Vor dem Bielefelder Landgericht begann heute der Prozess gegen einen Bielefelder Hooligan. Der Angeklagte soll Haupttäter beim Überfall am 5. Mai auf einen 26-Jährigen Anhänger von Werder Bremen II gewesen sein. Das Opfer wurde dabei lebensgefährlich verletzt und leidet noch heute an den Folgen des Schädel-Hirn-Traumas.
Neben dem 20-Jährigen Haupttäter sind noch weitere zehn mutmaßlich beteiligte Personen zwischen 19 und 23 Jahren angeklagt. Zum Prozessauftakt bestritt er den Vorwurf der Tötungsabsicht. Nach eigenen Angaben habe er "im Rausch wild um mich herum geschlagen" und sei erst in der Gefängniszelle wieder zu Besinnung gekommen. Das Gericht wird in den kommenden Verhandlungstagen unter anderem auch Videoaufzeichnungen der Polizei sichten, um bewerten zu können, ob sie der Argumentation der Anklage folgen. Diese unterstellt dem Angeklagten einen hinterlistigen Überfall aus niederen Beweggründen mit der Absicht einen Menschen zu töten.
Quelle: DerWesten
Urteil: Pumuckl = 2 Monate Bewährung
geschrieben von Redaktion in Allgemein
News aus dem Gerichtssaal - Teil II: Ein Fan aus Regensburg erhält für sein loses Mundwerk nun 2 Monate Bewährung und Auflagen für den Stadionbesuch. Er hatte im Mai sich gegenüber einer Polizisitin mit den Worten "Hat der Pumuckl heute auch was zu sagen?" geäußert, was ihm eine Anzeige wegen Beleidigung einbrachte.
Das Amtsgericht Regensburg gab der Klägerin recht und veruteilte den 27 Jahre alten Regensburger trotz Einsicht und Entschuldigung zu einer Bewährungsstrafe von 2 Monaten. Außerdem ist dem Beklagten der Konsum von Alkohol bei Fußballspielen für die nächsten 12 Monate untersagt. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf "Fußball-Verbot" für 2 Jahre folgte das Gericht nicht. Womöglich wurde aufgrund des Vorfalls eh schon ein Stadionverbot ausgesprochen.
Schon seltsam mit welchen Dingen sich Polizei und Gerichte im Zusammenhang mit Fußballfans beschäftigen, anstatt die wirklichen Gewalttäter zu sanktionieren.
Quelle: Anwalt.de
Urteil: ACAB - Freispruch aufgehoben
geschrieben von Redaktion in Allgemein
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat ein Freispruch gegen einen Fan aufgehoben, der im Karlsruher Wildparkstadion ein Plakat mit der Aufschrift "A.C.A.B." hochgehalten haben soll. Der Vorfall soll sich im Oktober 2010 bei der Zweitliga-Begegnung gegen den VfL Bochum ereignet haben. In erster Instanz wurde der Beklagte Fan vom Landgericht vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen.
Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil nun auf und sieht in dem Spruch "all cops are bastards" durchaus den Tatbestand der Beleidigung naheliegend. Das Gericht sieht den Spruch offensichtlich nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Zudem kann die unter der Kollektivbezeichnung erfolgte Äußerung auf die beim Spiel eingesetzten Beamten bezogen werden, und damit auf eine abgrenzbare Gruppe, was den Fall unter anderem von der Rechtsprechung im Fall der Aussage "Soldaten sind Mörder" unterscheidet.
Und, darauf wies das OLG in seiner Entscheidung ebenfalls hin, die verunglimpfende Bezeichnung "Bastard" habe keinerlei sachlichen Bezug zum Beruf des Polizisten oder zu seiner Arbeit im Einsatz. Dies Wiederum bedeutet, die Bezeichnung "Schlägertrupp" oder "Wegelagerer" im Fall von Demonstrationen oder Verkehrskontrollen sei erlaubt.
Udo Vetter vom Lawblog meint dazu: "Letztlich ist das Gezerre um ACAB Ergebnis unseres übertriebenen Ehrenschutzes. Es wäre wirklich an der Zeit, dass nicht jeder Pups gleich als Beleidigung gewertet werden kann. Und zwar im Falle von jedermann. Dann hätten auch die Gerichte mehr Zeit, sich in angemessener Zeit um wirklich wichtige Fälle zu kümmern."
OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2012 - 1 (8) Ss 64/12- AK 40/12.