Es kann nicht schaden, die Dinge aus einer anderen Perspektive zu betrachten, um zu neuen Erkenntnissen zu gelangen. Gesagt, getan. In unserer 4-teiligen Reihe zum Thema "Gesellschaft" betrachten wir vier Schwerpunkte an vier aneinander folgenden Tagen: Recht, Politik, Gewalt und Werte
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Gesellschaft & Fußball – hier: Recht & Repressionen
Bei unserer vierteiligen Reihe zum Thema „Gesellschaft und Fußball“ gilt der erste Blick den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Deutschland gehört zu den Staaten mit der größten „Regulierungswut“ weltweit; so bestanden beispielsweise am 31.12.2009 rund 1.924 Bundesgesetze und 3.440 Verordnungen mit insgesamt 76.382 Artikeln und Paragraphen[1], dazu kommt ein Vielfaches an landesgesetzlichen Normen und kommunalen Satzungen sowie eine ständig zunehmende Flut europarechtlicher Regelungen.
Auch im Punkt „Zahl der Gerichtsverfahren“ belegen wir einen unrühmlichen Spitzenplatz, der deutsche Michel macht gerne von seinem grundrechtlichen verbrieften Recht auf rechtliches Gehör Gebrauch, sei es nun gegen seinen Nachbarn, die Ex-Frau oder Behörden. Die Behörden ihrerseits leiten ebenfalls zunehmend mehr Verfahren ein. Die steigende Zahl der Verfahren und die sinkende Personalausstattung der Justiz haben die Verfahrensdauer bisweilen so ansteigen lassen, dass sogar ein eigenes „Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ [2] erforderlich wurde.
Wer nun aber glaubt, dass es eine allgemeine Sehnsucht nach Deregulierung, weniger Vorschriften und außergerichtlicher Streitschlichtung geben müsse, der irrt: Der erste Reflex nach „außerplanmäßigen“ Ereignissen ist nahezu immer der Ruf nach mehr und schärferen Gesetzen, statt zu hinterfragen, ob die bestehenden nicht vielleicht sehr wohl ausreichend sind, aber nicht hinreichend vollzogen werden.
Dies konnte man in den letzten Jahren an mehreren tragischen Ereignissen nachverfolgen; so führten die Attentate des 11. September 2001 in Deutschland zu zwei umfangreichen „Anti-Terror-Sicherheitspaketen“, welche die behördlichen Befugnisse der Sicherheitsbehörden erheblich ausweiteten und den Datenschutz einschränkten. Nach jeder aufsehenerregenden Straftat eines Jugendlichen wie z. B. die furchtbaren Amokläufe von Erfurt oder Winnenden wurden Rufe nach Verschärfung des Waffen- und Jugendstrafrechts laut[3], obwohl in der Kriminologie anerkannt ist, dass schärfere Strafen in aller Regel nicht zu einem Rückgang der Kriminalität führen und psychisch angeschlagene Täter diesem „Argument“ ohnehin nicht zugänglich sind. Auch die Anschläge in Norwegen, bei dem ein Einzeltäter rund 77 Menschen tötete, führten in Deutschland sofort zu Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung (CDU) bzw. NPD-Verbot (SPD), obwohl keine dieser Maßnahmen einen ideologisch verblendeten Einzeltäter ausschließen kann. Eine Reaktion wie die des norwegische Ministerpräsidenten Jens Stoltenberg, der unter Tränen bekräftigte „Ihr werdet unsere Demokratie und unser Engagement für eine bessere Welt nicht zerstören. (Niemand könne Norwegen) zum Schweigen schießen (...). Wir werden unsere Werte nicht aufgeben. Unsere Antwort lautet: mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit.“ ist in Deutschland leider undenkbar.
Die „gefühlte Sicherheit“ in Deutschland sinkt ständig, massiv befeuert durch den Boulevardjournalismus, der besonders aufsehenerregende Gewalttaten gerne mit allen grausigen Details ausschlachtet, bis man den Eindruck gewinnt, sich kaum noch auf die Straße trauen zu können – dass die Gesamtzahl der Straftaten in Deutschland langfristig zurückgegangen ist, wird dabei gerne unterschlagen.[4] Auch wenn ihr Umfeld tatsächlich sicherer geworden ist, fühlen sich viele Leute bedroht, weil die ständigen Informationen über Gewalttaten den Eindruck erwecken, nirgends mehr seines Lebens sicher zu sein.
Diese gesamtgesellschaftlichen Phänomene – Überregulierung, Ruf nach immer schärferen Sanktionen und Repressionen statt Behebung der Vollzugsdefizite, Unsicherheitsgefühl - lassen sich geradezu exemplarisch am Beispiel der Gewaltdebatten rund um den Fußball beobachten. Auch hier wird von einer teilweise verantwortungslosen Berichterstattung, die gerne „bürgerkriegsähnliche Zustände“ heraufbeschwört, ein massives Sicherheits- und Gewaltproblem herbeigeschrieben, das es in dieser Form in deutschen Stadien (zum Glück!) nie gegeben hat.
Wer im vergangenen Mai nach dem Relegationsspiel der Düsseldorfer Fortuna gegen Hertha BSC die Berichterstattung in den Zeitungen und einigen Talkshows (die eigenartiger Weise nahezu immer unter Ausschluss der betroffenen „aktiven Fanszene“ stattfanden...) verfolgte, musste den Eindruck gewinnen, ganz Düsseldorf läge in Schutt und Asche, zumindest aber müsste die Esprit-Arena ein rauchendes Trümmerfeld mit diversen Opfern sein. Auch ohne die Risiken unkontrollierten Pyro-Einsatzes in vollen Stadien verharmlosen zu wollen: Es gab keine Verletzten – und die „gefährlichen Gewalttäter“ der „Fußball-Schande von Düsseldorf“ waren begeisterte Fans, die in dem Glauben, gerade den Schlusspfiff zum perfekten Aufstieg gehört zu haben, selig auf den Platz stürmten. Ein Verhalten übrigens, über das sich noch vor wenigen Jahren keiner aufgeregt hätte.
Diese Doppelmoral zeigt sich in vielen Fällen der Berichterstattung und daraus folgend leider der öffentlichen Wahrnehmung von Fußballfans: Ist das Zündeln bengalischer Fackeln in anderen Ländern „südliche Begeisterung“ oder jüngst noch beim Skispringen „fantastische Stimmung“, so müssen es beim Fußball „gefährliche Pyro-Idioten“ sein. Der Fußball hat als absolutes Massenevent das Problem, dass sich gesamtgesellschaftliche Trends hier besonders gut erkennen und vermarkten lassen und somit auch Politiker im Wahlkampf- und Profilierungsmodus anziehen. Direkt mehrere Innenpolitiker versuchten, sich auf Kosten der Fußballfans als aufrechte „Law and order“-vertreter zu profilieren – leider übersahen sie beim Ruf nach immer stärkeren Repressionen für die „unverbesserlichen Chaoten“, dass etliche ihrer Forderungen rechtlich überhaupt nicht möglich sind – so sind z. B. weder das Verbot von Stehplätzen[5] noch die geforderte Umlage der Kosten der Polizeieinsätze auf die Vereine[6] bundesgesetzlich regelbar.
In die Kategorie „purer Regelungsaktionismus“ muss man auch das am 12.12.2012 trotz der beeindruckenden bundesweiten Protestaktion „12:12 – ohne Stimme keine Stimmung“ beschlossene neue Sicherheitskonzept der DFL einsortieren: Bis auf die mögliche Kürzung des Auswärtskartenkontingents bei Risikospielen waren alle anderen Maßnahmen entweder bereits gängige Praxis oder zumindest nach der vorher geltenden Rechtslage möglich. Die Verwendung von Pyrotechnik durch Unbefugte in Menschenmengen ist beispielsweise bereits durch das Sprengstoffgesetz verboten - allein durch schärfere Sanktionen wird keine einzige Tat im Stadion oder seinem Umfeld verhindert und kein illegal eingeschmuggelter Bengalo mehr entdeckt... Aber der Boulevard gibt zumindest kurzfristig Ruhe.
Die Zahlen der Strafverfahren rund um die deutschen Profi-Ligen werden alljährlich[7] von der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze“ veröffentlicht und sorgen regelmäßig bei oberflächlichem bzw. bewusst falschem Umgang für mehr Des- denn Information, da lediglich absolute Zahlen als vermeintliche „Negativrekorde“ und „Gewalteskalation“ betrachtet werden, die Relation zu den Besucherzahlen[8] oder der Vergleich mit anderen Massenveranstaltungen – das vielbeschworene Oktoberfest ist tatsächlich „krimineller“ als vollbesetzte Bundesligastadien - mit ähnlichen Zuschauerzahlen aber fehlt.
Allgemeine strafrechtliche Normen mit besonderer Relevanz für Fußballfans sind Körperverletzungsdelikte[9], Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz durch Pyrotechnik[10], Sachbeschädigung[11], Haus- und Landfriedensbruch[12] sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte[13] und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen[14]. Unbedingt zu beachten ist auch, dass das in einigen Fankreisen recht populäre „Abziehen“ gegnerischer Fanutensilien zum provozierenden Präsentieren oder Verbrennen juristisch alles andere als ein Bagatelldelikt ist: Sobald eine Gewaltanwendung oder – drohung vorliegt, befindet man sich regelmäßig im Anwendungsbereich der Raubdelikte[15], für die eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen ist.[16] Auch der gerade von Ultra-Gruppierungen gerne verwendete Slogan „ACAB“ kann teuer werden: So hat das OLG Karlsruhe[17] im vergangenen Jahr entschieden, dass ein entsprechendes Transparent eine Kollektivbeleidigung der im Stadion eingesetzten Polizisten sein kann und den Fall zur erneuten Verhandlung an das LG Karlsruhe zurückverwiesen. Man braucht nicht sehr viel Phantasie, wie ein entsprechendes Verfahren aufgrund des bei Abschlägen des gegnerischen Torwarts beliebten „Arschloch – Wichser – Hurensohn, Deine Mutter hatt‘ ich schon!“ ausgehen würde – das Problem besteht einmal mehr nicht in der Rechtslage, sondern der praktischen Umsetzbarkeit bzw. Identifizierung der „Täter“.
Ein weiter gesamtgesellschaftlicher rechtlicher Trend, der auf die Rechtssituation von Fußballfans durchschlägt, ist die Forderung nach mehr und höheren Schadenersatzsummen. So haben mehrere Profivereine wie Hannover 96[18] und der Vfl Wolfsburg[19] wegen Pyrotechnik verhängte Strafen bereits auf die Verursacher umgelegt, 1860 München hat es angekündigt[20]. Dabei ist zu beachten, dass die Weitergabe von Verbandstrafen juristisch sehr umstritten ist, da diese oft verschuldens- und schadensunabhängig sind und eigentlich die mangelnden Sicherheitsvorkehrungen der Vereine sanktionieren sollen. Das OLG Rostock[21] und das OLG Karlsruhe[22] haben dennoch die grundsätzliche Regreßmöglichkeit der Vereine bejaht, wenn sie seitens des Verbandes Strafzahlungen wegen Fehlverhalten der Fans leisten müssen. Zu beachten ist, dass die Vereine die Täterschaft jedes Betroffenen nachweisen müssen – und, was gerne im Vergleichswege unter den Tisch gekehrt wird – dass bei mehreren Schädigern jeder nur anteilig haftet. Es ist davon auszugehen, dass vergleichbare Gerichtsverfahren zunehmen werden, da viele Vereine im gegenwärtig belasteten Klima lieber direkt die Verursacher „zur Kasse bitten“ als sich gegen möglicherweise überzogene Strafen zur Wehr zu setzen.[23]
Man könnte zahlreiche weitere Beispiele nennen, in denen sich rechtliche Problemstellungen der Gesellschaft im Bereich Fußball & Fans wiederspiegeln; die Geschilderten dürften jedoch die derzeit drängendsten Fragen sein. Der Blick geht daher im zweiten Teil unserer Reihe auf das Themenfeld „Politik“, wo sich ähnliche Beobachtungen machen lassen.
[1] http://www.presseanzeiger.de/pm/Mehr-Gesetze-und-Verordnungen-317121
[2]http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetz_ueber_den_Rechtsschutz_bei_ueberlangen_Gerichtsverfahren_und_strafrechtlichen_Ermittlungsverfahren.pdf?__blob=publicationFile
[3] So wurde kürzlich eine Verlängerung der Höchststrafe nach dem Jugendrecht von 10 auf 15 Jahre bei besonderer Schwere der Schuld beschlossen http://www.bundesrat.de/nn_8396/DE/service/thema-aktuell/12/20120706-Warnschussarrest.html - man beachte die Begründung auf der offiziellen Seite des Bundesrates (!): In Bevölkerung und Medien habe es „Unverständnis“ gegeben – ach ja, und einige Richter fanden es ebenfalls in Einzelfällen nicht schuldangemessen.
[4] Vgl. z. B. Polizeistatistik 2010 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2011/PKS2010.pdf?__blob=publicationFile oder http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kriminalitaetsstatistik-zahl-der-straftaten-in-deutschland-steigt-a-833523.html Beispielsweise ist die Zahl der Straftaten von 1993 bis 2011 um 11,3 % gesunken.
[5] http://www.spiegel.de/sport/fussball/stadionsicherheit-bundesregierung-darf-stehplaetze-nicht-verbieten-a-872125.html
[6] http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/polizeikosten-bei-bundesligaspielen-fussball-risikospiel-zweckveranlasser-sicherheitseuro/
[7] Für 2012 http://www.polizei-nrw.de/media/Dokumente/11-12_Jahresbericht.pdf
[8] So wird z. B. lediglich gegen 0,043 % der Stadionbesucher ein Ermittlungsverfahren eingeleitet http://www.spiegel.de/sport/fussball/statistik-zur-gewalt-im-fussball-polizei-zahlen-zur-abschreckung-a-868231.html
[9] §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
[10] §§ 40 ff Sprengstoffgesetz (SprengG)
[11] § 303 StGB
[12] §§ 123 – 125a StGB, so ist bereits das Betreten eines Stadions bei bestehendem Stadionverbot eine Straftat! Mehr dazu in http://www.fankultur.com/bolzplatz/spielfeld/hintergrund/item/974-aktuelle-rechtslage-bei-stadionverboten-und-forderungen-an-den-rechtsstaat
[13] § 113 StGB
[14] § 86a StGB
[15] §§ 249 ff StGB
[16] http://www.123recht.net/Das-sogenannte-Abziehenerfuellt-regelmaeig-den-Tatbestand-des-Raubes-249-StGB-bzw-der-raeuberischen-Erpressung-255-StGB-__a56495.html
[17] OLG Karlsruhe, 19.07.2012 - 1 (8) Ss 64/12
[18]http://www.hannover96.de/CDA/aktuelles/newsfeeds/detailansicht.html?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=51828
[19] http://www.sportal.de/ronaldinho-nicht-im-brasilianischen-aufgebot-zur-olympia-vorbereitung-1-2012051122516700000/wolfsburg-gibt-strafen-fuer-pyros-an-ueberfuehrte-taeter-weiter-1-2012051122516600000
[20] http://www.tz-online.de/sport/fussball/tsv-1860/loewen-lassen-pyro-fans-blechen-2428694.html
[21]Urteil 3 U 106/05 vom 28.04.2006
[22] Urteil 8 O 78/12
[23]Bayer Leverkusen möchte die Strafen kollektiv auf alle Gästeticketpreise umlegen, was angesichts des Verhältnisses von „Zündlern“ zu „Unschuldigen“ ebenso fragwürdig ist. http://web.de/magazine/sport/fussball/1liga/15423740-holzhaeuser-pyro-strafen-gaeste-fans-umlegen.html
Am Spielfeld